Antrag / Anfrage / Rede
Keine Gentechnik auf kommunalen Flächen
Antrag
der BP-ÖDP-FDP Ausschußgemeinschaft
Keine
Gentechnik auf kommunalen Flächen
Sehr
geehrter Herr Landrat Strobl!
Wir bitten, dem Kreistag folgende
Beschlüsse und Empfehlungen zur Beratung und Entscheidung
vorzulegen:
Auf landkreiseigenen Flächen ist der Anbau von genverändertem Saat- und Pflanzgut untersagt, solange nicht sichergestellt ist, dass keine unkontrollierte Ausbreitung erfolgen kann. Bei der Neuverpachtung und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird der Pächter vertraglich verpflichtet, auf den Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen zu verzichten.
Der Kreistag des Landkreises Traunstein empfiehlt den Gemeinden des Landkreises, ebenfalls entsprechende Beschlüsse zu beraten und zu fassen.
Der Kreistag des Landkreises Traunstein empfiehlt den Landwirten und Gartenbaubetrieben des Landkreises, auf eigenen und auf Pachtflächen vom Anbau gentechnisch veränderten Saat- und Pflanzguts abzusehen. Landwirtschaftliche Verbände sind von diesen Beschlüssen ebenfalls in Kenntnis zu setzen mit der Bitte um entsprechende Unterstützung bei der Beratung ihrer Mitglieder.
Begründung:
Neben
den ökologischen Risiken wie z. B. Herbizidresistenz,
Insektenresistenz oder
unkontrollierte Einkreuzung in artverwandte Pflanzen bringt
die Gentechnik auch ein derzeit nicht abschätzbares
Gefahrenpotential für Verbraucher(innen) wie z.B.
die Entstehung neuer Allergien, die Ausbreitung von
Antibiotikaresistenzen bei Krankheitserregern oder das Auftreten
unerwünschter Inhaltsstoffe.
Dennoch
wird derzeit an zahlreiche Nutzpflanzenarten gentechnisch
experimentiert. 1999 wurde erstmals gentechnisch verändertes Saatgut
in größerem Umfang in Deutschland zum Verkauf angeboten, in erster
Linie transgener, herbizid- und insektenresistenter Mais der Firma
„Novartis“. In der Bundesrepublik darf der Mais in Verkehr
gebracht werden, nachdem das Bundessortenamt eine Ausnahmegenehmigung
erteilt hat.
Der
kommerzielle Anbau transgener Pflanzen stellt eine neue Stufe der
Gentechnikanwendung dar. Die in der Bundesrepublik bisher
durchgeführten Freisetzungen fanden allein zu sogenannten
Forschungszwecken statt. Transgene Sojabohnen dürfen zwar in die EU
seit 1996 zu Verarbeitungszwecken eingeführt, jedoch nicht
freigesetzt werden.
In
anderen europäischen Ländern bestehen bereits Einfuhr- und
Anbauverbote für eine Reihe transgener Pflanzen. Ein Verzicht auf
den Anbau transgener Pflanzen ist auch zum Schutz der kommerziellen
und ökologischen Landwirtschaft notwendig, da es sonst immer
schwieriger wird, gentechnikfreie Lebensmittelproduktion zu
gewährleisten.
Die
Auswirkungen einmal freigesetzter Gentechnik sind unumkehrbar. Die
Mehrheit der deutschen Bevölkerung steht der auch wissenschaftlich
umstrittenen Gentechnik kritisch gegenüber. Wir sollten deshalb ein
Zeichen setzen für die Erzeugung von und die Versorgung der
Verbraucher mit risikofreien, hochwertigen Lebensmitteln.
Die Gentechnikgesetzgebung fällt zwar
generell in die Zuständigkeit der EU und der Länder. Gleichwohl hat
jeder private und öffentliche Grundbesitzer das Recht, über seine
Flächen im Rahmen bestehender Gesetze selbst zu verfügen.
Obengenannte Beschlüsse erscheinen zwar angesichts des geringen
Grundbesitzes von Landkreis und Gemeinden wirkungslos, aber die
Symbolwirkung für Erzeuger und Verbraucher sollte nicht unterschätzt
werden.
Für die BP, ÖDP, FDP, mit freundlichen Grüßen
Alfons Baumgartner, Peter Holzner, Hans Schupfner
Felix Weingarten, Astrid Obinger
Wolfgang von Strauch